Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma:
göbelmedia GmbH
vertreten durch: Christopher Göbel & Christopher Kane
Talstraße 46b // 35625 Hüttenberg
Tel. 06403 - 929 98 21
E-Mail:
Steuernummer: 020 234 72848
Finanzamt: Wetzlar
1 Geltungsbereich
- Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Gesamtheit aller gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und -anbahnungen, Dienstleistungen, sonstigen Leistungen und Angebote der Firma göbelmedia GmbH. Der Leistungsbereich von göbelmedia erstreckt sich über Dienstleistungen im Webdesign, Printdesign, Textildesign, Business Design, Werbetechnik sowie Foto-/Videobearbeitung. Die Art und der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen bestimmten sich nach dem zu Grunde liegenden Angebot und der weiteren individuellen Absprache mit dem Vertragspartner.
- göbelmedia überprüft in keiner Weise die rechtliche Konformität der herzustellenden oder überlassenen Werbemittel oder Webauftritte/Webdesigns.
- Die Angebote von göbelmedia sind unverbindlich und stehen unter Verfügbarkeits- und Leistungsvorbehalt.
- Abweichende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners und/oder eines Dritten gelten nur dann, wenn und soweit diese durch göbelmedia ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind.
- Abweichende und/oder ergänzende Individualabreden bedürfen zur Wirksamkeit ebenfalls der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch göbelmedia.
- Bei Widersprüchen zwischen den allgemeinen Geschäftsbedingungen und getroffenen individualvertraglichen Vereinbarungen, gilt im Zweifel die jeweils ausdrücklichere Regelung.
- Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten mit Annahme des Angebotes oder dem Beginn der Leistung durch göbelmedia, als vom Vertragspartner bestätigt.
2 Leistungen
- Der Leistungsbereich von göbelmedia erstreckt sich über Dienstleistungen im Webdesign, Printdesign, Textildesign, Business Design, Werbetechnik sowie Foto-/Videobearbeitung
- Die Art und der Umfang der zu erbringenden Dienstleistungen bestimmen sich nach dem zu Grunde liegenden Angebot und der weiteren individuellen Absprache mit dem Vertragspartner.
- göbelmedia überprüft in keiner Weise die rechtliche Konformität der herzustellenden oder überlassenen Werbemittel oder Internetauftritte/Webdesigns.
- Korrekturwünsche, die den Zeitumfang der individualvertraglich geregelten Tagesanzahl übersteigen, werden als Mehraufwand nach den übermittelten Tagessätzen berechnet.
- Soweit es dem Besteller zugemutet werden kann, behält sich göbelmedia Abweichungen gegenüber der Vorschau vor. Dies betrifft die Proportionen und Farbabweichung des fertigen Produkt.
3 a Vertragsschluss
- Die Angebote von göbelmedia sind unverbindlich und stehen unter Verfügbarkeits- und Leistungsvorbehalt.
- Ein Vertrag kommt mit Bestätigung des Vertragspartners oder mit Beginn der Leistungserbringung durch göbelmedia zustande, welche schriftlich oder in Textform (zum Beispiel per Mail, SMS, Direktnachricht oder anderen Messaging-Diensten) erfolgen kann.
- göbelmedia behält es sich vor, angenommene Angebote bei Unmöglichkeit zu widerrufen.
3b Kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen
- göbelmedia stellt die bedruckten Textilien, Werbemittel, Print- und Webdesigns nach Kundenspezifikation, also auf Weisung des Auftraggebers, individuell her. Die hergestellten Textilien, Werbemittel, Print- und Webdesigns sind nicht vorgefertigt und für deren Herstellung ist eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Auftraggeber/Besteller maßgeblich bzw. ist eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers/Bestellers zugeschnitten. Ist der Auftraggeber/Verbraucher Besteller steht ihm deshalb bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu.
4 Vertraulichkeit / Vertragsgemäßer Informationsaustausch
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich beiderseitig zur Vertraulichkeit und zur ausschließlich vertragsgemäßen Verwendung hinsichtlich aller vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgetauschten, bzw. auszutauschenden Informationen, Daten und erworbenen Kenntnissen über Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei.
- Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von der betroffenen Vertragspartei zu vertreten ist, oder die der betroffenen Vertragspartei bereits bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden.
- Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ferner nicht, soweit eine Vertragspartei beziehungsweise ein Beteiligter gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, Informationen zu offenbaren, sofern eine solche Pflicht zur Offenlegung des jeweils anderen Vertragspartners schriftlich mitgeteilt wurde.
- göbelmedia behält es sich vor, erweiternde Vertraulichkeitsklauseln individualvertraglich mit der Vertragspartei abzuschließen.
- Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle zur Durchführung der vertraglichen Leistung, bzw. zur Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen und Daten unverzüglich auszutauschen und zugänglich zu machen.
- Der Vertragspartner stellt sicher und ist verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Informationen und Materialien nicht gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt (z.B. zum Jugendschutz, Datenschutz oder Wettbewerbsrecht) und frei von Rechten Dritter ist (insbesondere Persönlichkeitsrechte oder Urheberrechte), die eine bestimmungsgemäße Verwendung einschränken könnten.
5 Umgang mit personenbezogenen Daten
- Dem Vertragspartner ist bekannt und er ist einverstanden damit, dass seitens göbelmedia im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verwendet werden.
- Im Rahmen des Vertrages benötigte Unterlagen kann der Vertragspartner nach Ablauf des Vertrages von göbelmedia binnen eines Monates zurücknehmen. Andernfalls wird göbelmedia ohne Absprache zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt.
- göbelmedia ist nicht zur Aufbewahrung von Originalunterlagen verpflichtet, kann diese aber ohne sonstige Absprache aufbewahren.
6 Wettbewerb
göbelmedia ist berechtigt auch für direkte Wettbewerber des Vertragspartners Leistungen vorzunehmen, wenn und soweit keine ausdrückliche, schriftliche, abweichende Regelung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird.
7 Haftung
- göbelmedia haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen dem Auftraggeber gegenüber allen vorsätzlichen oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
- göbelmedia haftet nicht für das Unterbleiben oder die Verzögerung von Vertragsleistungen und/oder für Schäden, die auf von göbelmedia GmbH nicht zu vertretende Umstände oder das Unterlassen der Zuarbeit des Vertragspartners zurückzuführen sind.
- Der Vertragspartner stellt göbelmedia von allen Ansprüchen Dritter aus eventuellen Vorstößen gegen wettbewerbsrechtlicher, medienrechtlicher, urheberrechtliche markenrechtliche und/oder sonstige schutzrechtliche Normen und/oder sonstige gesetzliche Bestimmungen und/oder geltende Werberichtlinien auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei und ersetzt darüber hinausgehende Schäden und Rechtsverteidigungskosten, soweit die Verstöße auf Vorgaben des Vertragspartners beruhen und/oder sonst in dessen Verantwortungsbereich liegen, außer soweit göbelmedia selbst nachweisbar ein grobes Verschulden trifft.
- Wird göbelmedia, gleich aus welchem Rechtsgrund, durch Dritte aufgrund einer Schutzrechtsverletzung in Anspruch genommen, die aus Materialien resultiert, welche der Vertragspartner von göbelmedia zur Verfügung gestellt hat, so stellt der Vertragspartner göbelmedia von sämtlichen Ansprüchen frei.
8 Beanstandungen /Gewährleistung
- Ist der Vertragspartner kein Verbraucher, so hat er die Leistungen von göbelmedia in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung keine schriftliche Rüge über etwaige Mängel oder Nichterfüllung der Leistung, so gilt die Leistung als nach Maßgabe des § 377 HGB abgenommen.
- Ist der Vertragspartner Verbraucher wird die Gewährleistung auf ein Jahr nach Leistungserbringung verkürzt (Werkvertrag). Die Frist beginnt mit dem auf den Tag der Leistungserbringung folgenden Werktag.
9 Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrechte
- Sämtliche von göbelmedia an den Vertragspartner übergebenen Daten, Produkte bzw. Gegenstände bleiben bis zu der vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Vertragspartner Eigentum von göbelmedia.
- Der Vertragspartner ist zur Weiterverwendung der entsprechenden Daten, Produkte bzw. Gegenstände nur im ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Geschäftsgang berechtigt.
Dem Vertragspartner wird seitens göbelmedia für übergebene Daten, Produkte bzw. Gegenstände ein Nutzungsrecht für den Vertragszweck eingeräumt. Das Nutzungsrecht ist, vorbehaltlich abweichender individualvertraglicher Bestimmungen, örtlich, sachlich und inhaltlich unbegrenzt.
Bis zu der vollständigen Bezahlung der an diesen Daten, Produkten beziehungsweise Gegenständen zugrunde liegenden Auftragssumme des geschlossenen Vertrages verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei göbelmedia. - Die Nutzung der von göbelmedia überlieferten Mediendateien (Grafiken, Bilder und Videos) ist nur in Originalform zulässig. Eine Weiterverarbeitung der Mediendateien über den Vertragszweck hinaus benötigt eine schriftliche Zustimmung von göbelmedia.
- Sämtliche Urheberrechte, Leistungsschutzrechte sowie Kennzeichnungsrechte an den von göbelmedia geschaffenen oder beschafften Werken, Projekten, Konzepten, Strategien, Leistungen, Daten oder Gegenständen bleiben bei göbelmedia.
- Ferner behält göbelmedia ein unbeschränktes Nutzungsrecht zu Werbezwecken.
- göbelmedia ist auch berechtigt den Vertragspartner als Referenz zu nennen.
10 Zahlungsbedingungen
- Es gilt das jeweils gültige Angebot von göbelmedia. Wurden im Angebot die voraussichtlichen Kosten kalkuliert, gilt eine Überschreitung um bis zu 10% als vertragsgemäß. Bei Abweichungen, die über diesen Rahmen hinausgehen, wird göbelmedia den Kunden darauf unter Angabe des voraussichtlichen zusätzlichen Kostenvolumens hinweisen. Das zusätzliche Honorar gilt als vereinbart, wenn der Kunde nicht binnen 5 Werktagen ab Zugang eines schriftlichen Hinweises durch göbelmedia widerspricht.
- Alle Leistungen, die nicht ausdrücklich durch das Angebot abgegolten sind, kann göbelmedia gesondert berechnen. Das gilt insbesondere für Nebenleistungen und Auslagen.
- Rechnungen von göbelmedia sind umgehend fällig. Der Vertragspartner kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung bezahlt.
- göbelmedia behält es sich bei Zahlungsverzug des Kunden vor, die weitere Leistung einzustellen.
- Ferner behält es sich göbelmedia vor, einen durch den Zahlungsverzug des Kunden entstandenen etwaigen Verzugsschaden (Mahnkosten, Verzugszinsen, Rechtsverfolgungskosten etc.) im Rahmen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) gegenüber dem säumigen Kunden geltend zu machen.
11 Kündigungsrecht
- Bei einem befristeten Vertrag haben die Vertragspartner das Recht, mit einer Frist von drei Kalendermonaten zum Ende der vertraglichen Laufzeit zu kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
- Handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag, können beide Parteien mit einer Frist von einem Kalendermonat zum Ende eines Quartals kündigen. Das außerordentliche Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
- Ein Recht zur außerordentlichen, fristlosen Kündigung besteht nur bei Unzumutbarkeit der weiteren Zusammenarbeit und/oder grober Pflichtverletzung einer Partei.
12 Höhere Gewalt
- Höhere Gewalt ist ein betriebsfremdes und von außen herbeigeführtes Ereignis, das unvorhersehbar und ungewöhnlich ist und das mit wirtschaftlichen Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartenden Sorgfalt nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann. Ereignisse höherer Gewalt sind in der Regel:
a) Epidemien und Pandemien,
b) ein in Deutschland stattfindender Krieg,
c) Erdbeben,
d) Tsunamis,
e) Überschwemmungen,
f) ungewöhnlich starke Unwetter - Im Falle höherer Gewalt besteht für göbelmedia ein außerordentliches, fristloses Kündigungsrecht oder aber das Recht die Leistungserbringung aufzuschieben.
- In Fällen von eingetretener höherer Gewalt bei dem Vertragspartner erhält dieser die Möglichkeit, sich durch schriftliche Erklärung von dem Vertrag einseitig zu lösen. Hierbei verpflichtet er sich, 50 Prozent der Nettoauftragssumme zu entrichten. Über Vorliegen entscheidet im Zweifel göbelmedia.
- Nach Überstehen des Ereignisses wird der Vertrag - im Falle des Fortbestehens - unverzüglich fortgesetzt.
13 Schlussbestimmungen
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des deutschen, zwischenstaatlichen und überstaatlichen Verweisungsrechts, das nicht auf deutsches Recht verweist.
- Anderes Recht ist dann auch ausgeschlossen, wenn der Sitz oder die Lieferanschrift des Vertragspartners Sitz im Ausland ist.
- Erfüllungsort für Leistungen und Zahlung ist der Unternehmenssitz von göbelmedia.
- Sollte der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts sein, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung der Geschäftssitz von göbelmedia.
- Mündliche Nebenabreden zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder zu vertraglichen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen von Verträgen bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Im Fall der gesetzlichen und/oder vertraglichen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages wird nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen berührt. Unwirksame Bestimmungen sollen durch wirksame Bestimmungen ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg, dem der unwirksamen Bestimmung nahekommt. Im Fall einer Regelungslücke ist auf das gesetzliche zulässige Maß abzuzielen.
Stand: 01. März 2023